Den Subject Distinguished Name (DN) einer Zertifikatanforderung (CSR) nachträglich verändern

Manchmal ist es erforderlich, dass der Subject Distinguished Name (auch Subject, Subject DN, Antragsteller oder Betreff genannt) einer Zertifikatanforderung vor Ausstellung des Zertifikats verändert wird.

Unter bestimmten Umständen ist dies durchaus möglich, wie nachfolgend beschrieben wird.

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